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Vertrauen in eine Organisation und ihre Menschen
Pflegekosten

Neben vollstationärer Dauerpflege ist auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege möglich. Wir bieten in familiärer Atmosphäre ein tägliches Betreuungs- und Aktivierungsprogramm mit abwechslungsreichen Inhalten. Seelsorgerische Betreuung, medizinische Fußpflege, Wäsche- und Friseurdienst sowie ärztlich verordnete therapeutische Maßnahmen wie beispielsweise Krankengymnastik, Ergotherapie usw. runden das Angebot ab.

Welche Pflegekosten können auf Sie zukommen? Welche Leistungen müssen Sie selbst übernehmen? Wie hoch ist der Anteil der Pflegekosten, der von der Pflegeversicherung übernommen wird?

Uns ist es wichtig, Ihnen Transparenz über mögliche Pflegekosten, die auf Sie zukommen könnten, zu geben. Wir möchten Sie ermutigen, jederzeit mit Ihren persönlichen Fragen zu uns zu kommen, unterstützen Sie bei der Berechnung von unterschiedlichen Pflegeszenarien und helfen Ihnen gerne bei der Beantragung von Zuschüssen oder der Kostenübernahme bei der Pflegekasse.

Pflegegrade

5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen – Das neue Prüfverfahren

Mit dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) überprüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen seit Januar 2017 alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Entsprechend des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder seinen Antrag ablehnt.

 

Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, wird nach einem Punktesystem ermittelt. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.

 

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

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